In vigore al

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In vigore al: 19/04/2016

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 24. September 1998, Nr. 281)
Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Tischler, Zimmerer, Schlosser und Schmiede, Spengler, Maurer, Fliesenleger, Maler und Lackierer, Damenschneider und Herrenschneider

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Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Maler und Lackierer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Einzelarbeit 16 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch

a) Praktische Prüfung:

Die parktische Gesellenprüfung besteht aus folgenden 3 Arbeitsproben:

1. Wandarbeit
gegeben:

  • a)  Spanplatte 0,92 x 1,30
  • b)  Maßstäbliche Zeichnung
  • c)  2 Farbmuster

verlangt:

  • a)  Dispersionsanstrich auf Preßplatte (wenn nötig)
  • b)  Übertragen der maßstäblichen Zeichnung
  • c)  Ausmalen der Zeichnung, wobei die zwei vorgegebenen Farbmuster einmal in exakter Nachmischung aufscheinen müssen. Dadurch ist gleichzeitig ein Farbakkord vorgegeben, der bei der gesamten Farbgebung berücksichtigt werden muß. Die Farbmuster müssen nach Beendigung der Arbeit in sauberem Zustand neben der nachgemischen Farbe befestigt werden.
  • c)  Wandbeschriftung

Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist an vorgegebener Stelle der Name des Prüfungsteilnehmers an die Wand zu schreiben. (Bei langem Schreibnamen kann auch der Vornahme oder eine Abkürzung gewählt werden).

Schriftpause kann zu Hause (Schule) vorbereitet werden.

Schrifttype: Schmalgrotesk oder Futura

Schrifthöhe: 12-16 cm.

2. Dekorative Maltechnik

gegeben: vorbehandelte Platte 0,70 x 1,00 m

verlangt: Ausführung einer dekorativen Maltechnik. Technik und Farbgebung sind freigestellt. Die Arbeit wird auf Verwendbarkeit, dekorativen Wert und Ausführung beurteilt.

3. Anstrichprobe

Das grundierte Brett muß einseitig (inklusive Kanten) bis zur vollkommenen Glätte gespachtelt und anschließend in beliebigem Farbton mit dem Pinsel lackiert werden.

Ein Vorlackanstrich muß aus Zeitgründen entfallen.

Für die praktische Gesellenprüfung für Maler und Lackierer ist mitzubringen:

  • 1.  Brett (Preßplatte) 0,70 x 1,00 m: Diese Platte ist im Anstrichaufbau so herzurichten, daß darauf bei der Prüfung eine beliebige dekorative Maltechnik, Schrift oder ähnlich ausgeführt werden kann. Der Anstrichaufbau muß also auf die folgende Maltechnik abgestimmt sein. Die Maltechnik wird von der Kommission auf Verwendbarkeit, dekorativen Wert und Ausführung beurteilt.
  • 2.  Preßplatte 0,40 x 0,80 m: Dieses Brett darf nur grundiert werden. Es muß als Prüfungsarbeit in der Schulwerkstätte weiterbearbeitet werden.
  • 3.  Schriftpause: Der eigene Namenszug in Groteskschrift mit einer Versalienhöhe von 12 - 16 cm (in der Schule vorbereitet) muß als Schriftpause mitgebracht werden. Die für eine Wandmalerei und Wandbeschriftung nötigen Kleinwerkzeuge sind mitzubringen. Weitere Werkzeuge und Farbmaterialien stehen in der Schulwerkstatt zur Verfügung. Sollte es ein Prüfungsteilnehmer vorziehen, mit persönlich mitgebrachten Materialien zu arbeiten, so ist dies gestattet.

Bewertungsschlüssel:

  • 1.  Wandarbeit und Schrift......................max. Punkte 40
    Nachmischen .................................................6
    Ausführung - Technik - Genauigkeit................12
    Farbgestaltung .............................................12
    Schrift ........................................................10
  • 2.  Dekorative Maltechnik....................................24
    Dekorativer Wert ...........................................6
    Technik - Ausführung...................................12
    Schwierigkeitsgrad........................................ 6
  • 3.  Anstrichprobe .............................................12
  •   Gesamtpunkte ................................................76  

Notenschlüssel:
76 Punkte: Note 10
68 Punkte: Note 9

60 Punkte: Note 8

52 Punkte: Note 7

44 Punkte: Note 6

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch beinhaltet die Besprechung der praktischen Prüfungsarbeit und vorwiegend Fragen aus den Lehrplanfächern: Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachrechnen, Bereiche des Umweltschutzes, der Unfallverhütung und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen.

Zum Fachgespräch haben die Kandidaten die schriftlichen Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Für Privatisten, welche nach einer bestandenen Zulassungsprüfung zur Gesellenprüfung antreten können, werden dieselben Bestimmungen angewandt.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 1. Dezember 1998, Nr. 50.

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