Kundgemacht im Amtsblatt vom 26. Mai 2009, Nr. 22.
(1) Die zur Besetzung der freien Dienststunden von den Bezirken getroffenen Maßnahmen werden dem Gebietsbeirat gemäß Artikel 10 mitgeteilt, welcher diese innerhalb der ersten 10 Tage des darauf folgenden Monats im Internetportal des Gesundheitsbezirkes Bozen (unter Gebietsbeirat) veröffentlicht.
(2) Der Gebietsbeirat informiert auch die diesen Vertrag unterzeichnende Gewerkschaft, welche an ihrem Sitz Einsicht in die freien Dienststunden gewährt.
(3) Die interessierten Ärzte teilen innerhalb des 15. des Monats der Veröffentlichung ihre Bereitschaft dem Gebietsbeirat mit; dieser bestimmt innerhalb der darauf folgenden 15 Tage den Anspruchsberechtigten gemäß den Vorzugskriterien nach Artikel 9.