Die angeführten Definitionen gelten für den Anwendungsbereich dieser Kriterien:
Fernheizanlage
Anlage, die mindestens 10 verschiedene Gebäude mit Wärme versorgt; falls eine Anlage ausschließlich Gebäude in Erweiterungszonen versorgt, mindestens 20 verschiedene Gebäude;
erneuerbare Energiequellen
Wind, Sonne, aerothermische, geothermische und hydrothermische Energie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Gasrückstände von Reinigungsprozessen und Biogas;
Abwärme aus Produktionsprozessen
Wärme, die eine Produktionsanlage verlässt, ausgenommen jener, deren Erzeugung der Zweckbestimmung der Anlage entspricht;
Abwärme aus Stromerzeugung
Wärme, die eine Anlage zur Stromerzeugung verlässt, inbegriffen jener aus Kraft-Wärme-Koppelungs - Anlagen;
Größenklasse eines Unternehmens
Kategorisierung von Unternehmen gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, wobei die Begriffe kleine und mittlere Unternehmen jene Unternehmen bezeichnen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatz-erlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten; Unternehmen, die die Grenzen überschreiten, werden als Großunternehmen bezeichnet;
Intensität der Zuschüsse
Verhältnis zwischen gewährtem Zuschuss und anerkennbaren Mehrkosten im Vergleich zu einer Referenzinvestition;
Gebäude
Bauwerk, das von anderen Bauwerken durch senkrechte, von den Fundamenten bis zum Dach durchgehende Begrenzungsmauern oder durch Freiräume getrennt ist, mit eigenem Zugang, und falls mehrstöckig, mit eigenem Stiegenhaus.