1. Zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung werden Stichprobenkontrollen bei mindestens sechs Prozent der Initiativen durchgeführt, für die Zuschüsse gewährt wurden.
2. Die Auswahl trifft eine interne Arbeitsgruppe beim zuständigen Ressort. Sie geht dabei nach dem Zufallsprinzip vor, anhand einer Liste aller im Bezugsjahr ausbezahlten Zuschüsse, die keine Rückschlüsse auf den Zuschussempfänger oder das Unternehmen zulässt, das den Zuschuss erhalten hat. Ferner werden sämtliche Fälle überprüft, in denen das zuständige Amt Zweifel erhebt.
3. Falls notwendig, kann sich das zuständige Amt von anderen Abteilungen der Landesverwaltung unterstützen lassen.
4. Bei den Kontrollen wird die effektive Durchführung der geförderten Initiativen und die ordnungsgemäße Verbuchung der entsprechenden Leistungen überprüft.
5. Die Kontrollen können durch Ortsaugenscheine oder durch Anforderung von entsprechenden Unterlagen erfolgen.
6. Die Zuschussempfänger verpflichten sich, dem zuständigen Amt die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Gewährung der Zuschüsse notwendig sind. Andernfalls werden die Zuschüsse widerrufen.