Die angeführten Definitionen gelten für den Anwendungsbereich dieser Kriterien:
- Maßnahme:
jedes einzelne Vorhaben laut Artikel 3 dieser Kriterien;
- Gebäude:
Bauwerk, das von anderen Bauwerken durch senkrechte, von den Fundamenten bis zum Dach durchgehende Begrenzungsmauern oder durch Freiräume getrennt ist, mit eigenem Zugang, und falls mehrstöckig, mit eigenem Stiegenhaus;
- Datenblatt:
vom Amt für Energieeinsparung bereitgestellter Vordruck für technische und wirtschaftliche Daten, der vom Antragsteller und je nach Maßnahme vom Techniker oder Handwerker unterzeichnet werden muss;
- Kostenvoranschlag:
von einer Firma bzw. einem Techniker vorbereitete detaillierte Kostenschätzung, die je nach Maßnahme auch im Datenblatt integriert sein kann;
- technischer Bericht:
Bericht, der folgende Angaben und Unterlagen beinhalten muss:
Angaben zum Auftraggeber und zum Durchführungsort der Maßnahme, Beschreibung des Bestandes und der geplanten Maßnahme, Berechnung der durch die Maßnahme erzielten Energieeinsparung, zusätzlich je nach Maßnahme alle benötigten Berechnungen, Pläne und Funktionsschemen;
- Wärmedämmung:
Einbau von Baustoffen mit Wärmeleitfähigkeit unter 0,1 W/mK;
- Jahresheizwärmebedarf:
gemäß KlimaHaus Zertifizierung berechnete Energieeffizienz der Gebäudehülle (HWBNGF), bezogen auf die Klimadaten von Bozen;
- geothermische Wärmepumpen:
Wärmepumpen zur Nutzung der in der Erde und im Oberflächen- oder Grundwasser gespeicherten Energie;
- Niedertemperaturheizsystem:
Heizsystem mit einer Vorlauftemperatur von maximal 40°C.