In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 29/06/2015

Beschluss vom 24. März 2015, Nr. 347
Genehmigung der Zulassungskriterien, der Bewertungsunterlagen und des Prüfungsprogramms für das Ausleseverfahren nach Bewertungsunterlagen und mit einem Bewertungsgespräch zur Auswahl von Kindergärtnerinnen des deutschsprachigen Kindergartens der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zur Verwendung als Praktikumsverantwortliche (M. D. Nr. 249/2010, Artikel 11, Absatz 2 und Absatz 4) im Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich, Abteilung Kindergarten an der Freien Universität Bozen

Der Artikel 17, Absatz 120, des Gesetzes Nr. 127 vom 15. Mai 1997, in geltender Fassung, regelt unter anderem die Verleihung von staatlich anerkannten Studientiteln an der Freien Universität Bozen.

Das Ministerialdekret Nr. 270 vom 22. Oktober 2004 regelt die didaktische Autonomie der Universitäten.

Mit Beschluss Nr. 742 vom 9. Mai 2011 hat die Landesregierung die Studienordnung des einstufigen Masterstudienganges Bildungswissenschaften für den Primarbereich (LM-85 bis) an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen genehmigt.

Mit Dekret des Präsidenten des Universitätsrates Nr. 51 vom 06.12.2013 wurde die Studiengangsregelung des einstufigen Masterstudienganges Bildungswissenschaften für den Primarbereich (LM-85 bis) an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen, in geltender Fassung, erlassen.

Das Ministerialdekret Nr. 249 vom 10. September 2010, in geltender Fassung, sieht vor, dass für die Masterstudiengänge „Bildungswissenschaften für den Primarbereich“ von den Universitäten Praktikumsverantwortliche eingesetzt werden.

Das Ministerialdekret vom 8. November 2011 regelt die Festlegung der Kontingente des für die Tätigkeit der Praktikumsverantwortlichen notwendigen Schul- und Kindergartenpersonals und sieht in Artikel 7 vor, dass die Region Aostatal und die Autonomen Provinzen Trient und Bozen die Regeln für die Einteilung eines Kontingents des unterrichtenden/pädagogischen Personals an den Universitäten und Institutionen zur Kunst-, Musik- und Tanzausbildung (AFAM) auf dem Territorium selbst festlegen.

Das Schreiben des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung vom 31.10.2012, Prot.-Nr. 0008173, bestätigt, dass der Auftrag als Tutor/in zur Koordinierung und als Tutor/in zur Organisation der Praktika der gleichen Person übertragen werden kann.

Das Schreiben des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung vom 17.06.2013, Prot.-Nr. 0005982, bestätigt die Zuständigkeit der autonomen Provinz Bozen-Südtirol, die Zulassungskriterien, die Bewertungsunterlagen und das Prüfungsprogramm des Auswahlverfahrens nach Bewertungsunterlagen und mit einem Bewertungsgespräch zur Auswahl von Grundschullehrpersonen im Dienst in den Grundschulen und von Kindergärtnerinnen im Dienst an den Kindergärten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol zur Verwendung als Praktikumsverantwortliche im Masterstudiengang Bildungswissenschaften an der Freien Universität Bozen festzulegen.

Die Freie Universität Bozen muss folglich das Verfahren zur Auswahl von Praktikumsverantwortlichen für den Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich ausschreiben, wobei die Zulassungskriterien, die Bewertungsunterlagen und das Programm des Kolloquiums, das vom Verfahren vorgesehen ist, von der Landesregierung beschlossen werden.

Mit Ergebnisprotokoll der Sitzung zwischen den Schulämtern und der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen vom 12. März 2013 wird das Zahlenverhältnis zwischen Studierenden und Praktikumsverantwortlichen festgelegt.

Das Kindergarteninspektorat hat einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

Dies vorausgeschickt,

beschließt

DIE LANDESREGIERUNG

mit Stimmeneinhelligkeit, die in gesetzlich vorgeschriebener Weise zum Ausdruck gebracht wurde:

Die Zulassungskriterien, die Bewertungsunterlagen und das Prüfungsprogramm für das Ausleseverfahren nach Bewertungsunterlagen und mit einem Bewertungsgespräch zur Auswahl von Kindergärtnerinnen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zur Verwendung als Praktikumsverantwortliche (M. D. Nr. 249/2010, Artikel 11, Absatz 2 und Absatz 4) im Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich an der Freien Universität Bozen, wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, zu genehmigen.

Anlage

Ausschreibung eines Ausleseverfahrens nach Bewertungsunterlagen und mit einem Bewertungsgespräch zur Auswahl von Kindergärtnerinnen des deutschsprachigen Kindergartens der autonomen Provinz Bozen-Südtirol und zur Verwendung als Praktikumsverantwortliche (M. D. Nr. 249/2010, Artikel 11, Absatz 2 und Absatz 4) im Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich an der Freien Universität Bozen

Aufbau des Ausleseverfahrens – Bewertungsunterlagen

I.) Zulassungsvoraussetzungen:

Zum Ausleseverfahren von Praktikumsverantwortlichen sind zugelassen:

Deutsche Abteilung/Kindergarten:

a) Kindergärtnerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag als Kindergärtnerin im deutschsprachigen Kindergarten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol, welche mindestens fünf Jahre effektiven Dienst mit gültigem Studientitel als Kindergärtnerin im deutschsprachigen Kindergarten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol aufweisen;

b) Kindergärtnerinnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag als Kindergärtnerin im deutschsprachigen Kindergarten der autonomen Provinz Bozen-Südtirol mit Besitz der Eignung für die Arbeit als Kindergärtnerin, welche mindestens zehn Jahre effektiven Dienst als Kindergärtnerin im deutschsprachigen Kindergarten mit gültigem Studientitel aufweisen.

Ein Dienstjahr entspricht mindestens 210 Tagen. Es werden alle effektiven Arbeitsjahre mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 50 Prozent eines Vollzeitarbeitsverhältnisses gezählt.

Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu dem oben genannten Ausleseverfahren ist der Nachweis von wenigstens zwei der folgenden drei Voraussetzungen:

a) Mindestens vier der oben genannten Dienstjahre wurden in den letzten zehn Jahren geleistet,

b) Ausbildung als Tutorin und Erfahrung als Tutorin im Kindergarten im Rahmen des Laureats- bzw. Masterstudiengangs Bildungswissenschaften oder Erfahrung als Praktikumsverantwortliche an der Fakultät für Bildungswissenschaften;

c) Portfolio zum Nachweis der Mitarbeit bei Initiativen zur Weiterentwicklung der Bildungsarbeit im Kindergarten auf Sprengel- oder Landesebene. Diesem Portfolio können auch Empfehlungsschreiben von Führungskräften des Kindergartens beigelegt werden.

Die Prüfungskommission überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung der Bewerberinnen zum Ausleseverfahren.

II.) Ausleseverfahren:

Die Auswahl der Praktikumsverantwortlichen erfolgt durch:

1.) die Bewertung der Unterlagen zu den im folgenden Punkt III.), Buchstaben a.) – l.) genannten Tätigkeiten und

2.) ein Bewertungsgespräch.

Die Prüfungskommission kann bis zu insgesamt 100 Punkte für die Bewertung vergeben, die wie folgt aufgeteilt sind:

1.) Bewertung der Unterlagen in Bezug auf die im folgenden Punkt III.), Buchstaben a.) - l.), genannten Bereiche: bis zu 50 Punkte. Um zum Bewertungsgespräch zugelassen zu werden, muss die Bewerberin eine Tätigkeit in wenigstens drei der angegebenen Bereiche (Bewertungsunterlagen) nachweisen.

2.) Bewertungsgespräch: bis zu 50 Punkte. Das Bewertungsgespräch ist mit einer Bewertung von wenigstens 35/50 Punkten bestanden.

III.) Bewertungsunterlagen:

Die Punkte zur Bewertung der Unterlagen verteilen sich wie folgt:

a.) abgeschlossenes Universitäts- bzw. Hochschulstudium im Bereich der Bildungsarbeit im Kindergarten: bis zu 4 Punkte;

b.) Forschungsdoktorat im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten: 6 Punkte;

c.) Universitärer Master im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten: 2 Punkte;

d.) Zusatzausbildung als Integrationskindergärtnerin: 2 Punkte

e.) Ausbildungslehrgänge, die für den Kindergarten relevant sind und vom Pädagogischen Institut/vom Bereich Innovation und Beratung im deutschen Bildungsressort oder vergleichbaren Einrichtungen für den Kindergarten ausgetragen wurden: 1 Punkt pro Ausbildungslehrgang bis max. 3 Punkte;

f.) Tätigkeit als Dozentin oder Leitung von didaktischen Laboratorien an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen bezogen auf den Kindergarten: 3 Punkte pro Auftrag bis max. 6 Punkte;

g.) Supervisorin oder Praktikumsverantwortliche des Praktikums in den Laureats- bzw. Masterstudiengängen Bildungswissenschaften für den Primarbereich oder Tätigkeit als Projektbegleiterin oder stellvertretende Direktorin in einem Kindergartensprengel oder Mitarbeiterin am Pädagogischen Institut bzw. im Bereich Innovation und Beratung: 2 Punkte pro Kindergartenjahr bis max. 6 Punkte;

h.) Tutorin an den Kindergärten im Rahmen der universitären Ausbildung der Kindergärtnerinnen: 2 Punkte;

i.) Referententätigkeit oder Leitung von Gruppen bei der berufsbegleitenden Fortbildung der Kindergärtnerinnen, die von der Autonomen Provinz Bozen–Südtirol oder von einzelnen Kindergartensprengeln getragen wurde: je 6 Stunden 1 Punkt bis max. 7 Punkte;

j.) Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung in den letzten fünf Jahren: je 100 Fortbildungsstunden 1 Punkt bis max. 3 Punkte;

k.) Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur didaktischen Forschung und zur Qualitätsentwicklung im Kindergarten, die von Universitäten oder Bildungsverwaltungen oder Kindergartensprengeln getragen wurden: 3 Punkte;

l.) Veröffentlichungen zur Bildungsarbeit im Kindergarten: bis zu 6 Punkte.

IV.) Bereiche, Gegenstand des Bewertungsgesprächs

a.) Die professionelle Kompetenz pädagogischen Handelns im Kindergarten unter Einbezug des vorgelegten Portfolios;

b.) Die Kenntnis wesentlicher Aspekte berufspraktischer Ausbildung - Masterstudiengang in Bildungswissenschaften und Praktika;

c.) Die eigenen Vorstellungen, Studierende auf das Praktikum vorzubereiten, im Praktikum zu begleiten und dieses zu bewerten;

d.) Die Kommunikationsfähigkeit und die eigenen Vorstellungen, in einem Team zu arbeiten, und die Erfahrungen in der Erwachsenenbildung;

e.) Die Organisationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, Beziehungen zu den Studierenden, Dozentinnen und Dozenten sowie zu Behörden des Kindergartens aufzubauen;

f.) Die Motivation der Bewerberin, der berufliche Werdegang und weitere Aspekte, die in Zusammenhang mit der Aufgabe als Praktikumsverantwortliche stehen.