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1. den Verwaltern der Bezirksgemeinschaften stehen Reise- und Außendienstvergütung zu, wie sie für die Bediensteten der Landesverwaltung festgelegt sind, sowie folgende Amtsentschädigungen für die Präsidenten, Vizepräsidenten und die Referenten der Bezirksausschüsse:
a) den Präsidenten der Bezirksgemeinschaften eine monatliche Amtsentschädigung von bis zu 4.395,26 Euro brutto;
b) den Präsidenten der Bezirksgemeinschaften, die nicht gleichzeitig auch Bürgermeister einer Gemeinde sind, eine Bruttoentschädigung von bis zu 5.127,80 Euro;
c) dem Stellvertreter des Präsidenten der Bezirksgemeinschaften eine monatliche Amtsentschädigung im Ausmaß von bis zu 30 % jener der Präsidenten wie unter Buchstabe a);
d) den Referenten der Bezirksgemeinschaften eine monatliche Amtsentschädigung im Ausmaß von bis zu 20% jener der Präsidenten wie unter Punkt a);
e) den Bezirksräten eine Anwesenheitsentschädigung von 50 Euro brutto pro Sitzung.
2. Dem Rechnungsprüfer steht eine jährliche Vergütung von bis zu 3.442,70 Euro brutto sowie Reisevergütung zu, die von diesem im Interesse und im Auftrag der Bezirksgemeinschaft durchgeführt wird, innerhalb jenen Ausmaßen zu, wie sie für die Bediensteten der Landesverwaltung gelten. Sollte die Amtsdauer des Rechnungsprüfers nicht mit dem Haushaltsjahr zusammenfallen, so wird die besagte Vergütung auf 1/12 für jeden Monat oder für Bruchteile des Monats der Amtsdauer herabgesetzt.
3. Die mit diesem Beschluss festgelegten Entschädigungen gelten ab Beginn der Verwaltungsperiode 2010.
Gegen diese Verwaltungsmaßnahme kann innerhalb von 60 Tagen Rekurs an die Autonome Sektion des Regionalen Verwaltungsgerichtes Bozen eingelegt werden.Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.