(1) Alle Einnahmen sind im Haushalt ohne Abzug der Einhebungsausgaben und anderer gegebenenfalls damit verbundener Ausgaben einzutragen.
(2) Alle Ausgaben sind im Haushalt vollständig und ohne Abzug der entsprechenden Einnahmen einzutragen.
(3) Außer in den durch Sondergesetze autorisierten Fällen ist es nicht zulässig, Fonds außerhalb des Haushaltes zu führen.