(1) Bei allen relevanten Bauwerken wie Quellen, Schächte und Speicher sind geodätische Messpunkte zu installieren um entsprechende Höhenangaben und Lokalisationspunkte zu ermitteln. Die Quellschüttungen in l/s, die Temperatur des Wassers und der Umgebungsluft in Grad Celsius, die elektrische Leitfähigkeit in Mikrosiemens und eventuell der pH-Wert sind monatlich zu messen. Die Bauwerke sind regelmäßig auf ihren Zustand, auf Risse, Öffnungen, Dichtheit und Vorhandensein von Lebewesen zu prüfen. Die Reinigung und Desinfektion ist mindestens halbjährlich durchzuführen.
(2) Die Schutzzonen I und II sind monatlich und die Schutzzone III zumindest jährlich zu begehen und auf ihre Unversehrtheit zu überprüfen. Es sind alle Anomalien festzuhalten wie Bau- oder Weidetätigkeit, fremde Einleitungen, Ablagerungen verschiedenster Art und Schädlingsbekämpfung. Weiters ist die Umzäunung auf ihre Unversehrtheit zu überprüfen und bei Bedarf die Reparatur zu veranlassen. Der Schnitt des Bewuchses ist mehrmals im Jahr durchzuführen.
(3) Die Speicher sind zweimal jährlich mit geeigneten Reinigungsmitteln mechanisch und chemisch zu reinigen. Die Messwerte wie Einfluss, Abfluss, Wasserstand, Temperatur des Wassers und der Umgebungsluft, elektrische Leitfähigkeit und eventuell der pH-Wert sind monatlich zu ermitteln und protokollarisch festzuhalten. Weiters sind die Bauwerke auf ihren Zustand, auf Risse, Öffnungen, Dichtheit, Ablagerungen, Zugänge, Lüftungen, Abdeckung, Umzäunung, Bewuchs, Oberflächenwasser und Sonstigem zu prüfen. Schließlich sind die hydraulischen Einbauten auf ihren Zustand und ihre Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren.
(4) Die Entlüfter sind regelmäßig zu warten und bei Bedarf auszutauschen.
(5) Die Betreiber sind verpflichtet, die Netze alle drei Jahre auf Verluste zu prüfen und das Ergebnis im Jahresbericht anzugeben.