Dieser Landesvertrag regelt die berufliche Tätigkeit der vertragsgebundenen Kinderärzte. Der Vertrag stellt für die öffentliche Seite, welche die verfassungsmäßige Pflicht des Schutzes der Gesundheit des Kindes und des Jugendlichen hat sowie die korrekte und pünktliche Durchführung der gesundheitlichen Leistungen gewährleisten muß, ein wichtiges Qualitätsinstrument dar. Weiters schützt der Vertrag die Kinderärzte und ihren Berufsstand, die ihre Arbeit, nach bestem Wissen und Gewissen, in Berücksichtigung der tatsächlichen Bedürfnisse der Betreuten, frei organisieren können.
Aus der globalen Sicht der Gesundheit und in Beachtung der persönlichen Charakteristiken eines jeden Kindes oder Jugendlichen, sind dem Kinderarzt die Aufgaben der Grundversorgung (Diagnose, Therapie, Rehabilitation), der programmierten Hausbetreuung sowie der Betreuungskontinuität, anvertraut.
Der Schutz der Gesundheit der Kinder und der Jugendlichen ist ein soziales Gut, welches geschützt werden muß und für welches die höchstmöglichen Mittel investiert werden müssen.
Den Kinderärzten sind, nachdem sie spezifisch ausgebildet und vorbereitet sind, die gesundheitlichen Bedürfnisse der Kinder zu erkennen und zufriedenzustellen, auch die Aufgaben der Gesundheitsförderung und der individuellen Prävention anvertraut. Diese werden durchgeführt durch:
- - die ständige und flächendeckende individuelle Gesundheitserziehung im Entwicklungsalter zum Wohle der Eltern und des Betreuten, ausgerichtet auf die Förderung der korrekten und ausgeglichenen psychophysischen Entwicklung des Kindes,
- - die Früherkennung von veränderbaren Risikofaktoren, was ein unerläßliches Instrument der sekundären Prävention darstellt, durch die periodischen Gesundheitsbilder und dank der Anwesenheit des Kinderarztes auf dem Territorium, was ihm die ständige Überwachung des Kindes in seinem familiären und sozialen Umfeld ermöglicht.
Die unterzeichnenden Vertragspartner setzen sich dafür ein, daß sich die Bevölkerung des Rechtes des Kindes auf die kinderärztliche Betreuung bewußt wird und hoffen, daß sich der derzeitige Mangel an Basiskinderärzten bessern wird, mit dem Ziel, daß möglichst bald jedem Kind die Betreuung durch den Kinderarzt gewährleistet wird und daß diese flächendeckend auf dem Territorium ausgedehnt werden kann.