In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 21/11/2014

Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Januar 2014, Nr. 40/1.01)
Aufteilung der Aufgabenbereiche unter den wirklichen Landesräten

1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 28. Jänner 2014, Nr. 4.

Art. 1

(1) Dem Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher obliegt die Behandlung der Sachgebiete des Generalsekretariats des Landes, welches die Abteilung Präsidium und Außenbeziehungen, die Abteilung Europa, die Anwaltschaft des Landes, das Amt für institutionelle Angelegenheiten, das Amt für Gesetzgebung, den Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen, die Prüfstelle und die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge umfasst. Dem Landeshauptmann obliegt außerdem die Behandlung der Sachgebiete des Ressorts „Wirtschaft, Finanzen und Innovation“, welchem die Abteilungen Wirtschaft, Finanzen, das Amt für Innovation, Forschung und Entwicklung der Abteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften, das Amt für Infrastrukturen der Telekommunikation und das Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung der Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung zugeordnet sind.

(2)  Der Landeshauptmannstellvertreter Dr. Christian Tommasini ist mit der Behandlung der Sachbereiche des „Italienischen Bildungsressorts“ und des Ressorts „Italienische Kultur, Wohnbau und öffentliche Bauten“ betraut, welchem die Abteilungen Wohnungsbau, Italienische Kultur, Tiefbau, Hochbau und technischer Dienst, Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster sowie das Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens der Abteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften und die Agentur für Wohnbauaufsicht zugeordnet sind.

(3)  Der Landeshauptmannstellvertreter Dr. Richard Theiner ist mit der Behandlung der Sachbereiche des Ressorts „Raumentwicklung, Umwelt und Energie“ betraut, welchem die Abteilungen Natur, Landschaft und Raumentwicklung und die Landesagentur für Umwelt zugeordnet sind.

(4)  Der wirkliche Landesrat Arnold Schuler ist mit der Behandlung der Sachbereiche des Ressorts „Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden“ betraut, welchem die Abteilungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Brand- und Zivilschutz, Wasserschutzbauten, Örtliche Körperschaften, mit Ausnahme des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung.

(5)  Der wirkliche Landesrat Philipp Achammer ist mit der Behandlung der Sachbereiche des „Deutschen Bildungsressorts“ betraut, welchem die Abteilung land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung zugeordnet ist und des Ressorts „Bildungsförderung, Deutsche Kultur und Integration“, welchem die Abteilungen Deutsche Kultur und Bildungsförderung, Universität und Forschung, mit Ausnahme des Amtes für Hochschulförderung, Universität und Forschung, sowie die Koordinierungsstelle für Integration und die Antidiskriminierungsstelle der Abteilung Arbeit zugeordnet sind.

(6)  Der wirklichen Landesrätin Dr. Waltraud Deeg obliegt die Behandlung der Sachgebiete der Generaldirektion des Landes, welche die Abteilung Personal, das Organisationsamt, das Ökonomat, das Amt für Statistik (ASTAT) und den Ausschuss zur Überprüfung der öffentlichen Ausgaben umfasst.

Die wirkliche Landesrätin Dr. Waltraud Deeg ist zudem mit der Behandlung der Sachbereiche des Ressorts „Familie und Verwaltungsorganisation“ betraut, welchem die Abteilungen Personal, Informationstechnik, die Familienservicestelle der Abteilung Soziales und die Familienagentur zugeordnet sind.

(7)  Der wirkliche Landesrat Dr. Florian Mussner ist mit der Behandlung der Sachbereiche des „Ladinischen Bildungs- und Kulturressorts“ und des Ressorts „Denkmalpflege, Museen, Vermögen und Mobilität“ betraut, welchem die Abteilungen Denkmalpflege, Museen, Vermögensverwaltung, Straßendienst, Mobilität und die Landesmobilitätsagentur zugeordnet sind.

(8)  Die wirkliche Landesrätin Dr. Martha Stocker ist mit der Behandlung der Sachbereiche des Ressorts „Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit” betraut, welchem die Abteilungen Gesundheitswesen, Soziales mit Ausnahme der Familienservicestelle, die Abteilung Arbeit, mit Ausnahme der Koordinierungsstelle für Integration, sowie das Amt für Sport und Gesundheitsförderung der Abteilung Örtliche Körperschaften und die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung zugeordnet sind. 2)

2)
Art. 1 wurde so ersetzt durch Art. 1 Absatz 1 des D.LH. vom 26. Juni 2014, Nr. 167.

Art. 2

(1)  Der Landeshauptmannstellvertreter Dr. Christian Tommasini ist befugt, den Landeshauptmann bei Abwesenheit oder Verhinderung zu vertreten.

Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

 

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