(1) Das Dekret des Landeshauptmanns vom 25. Mai 2012, Nr. 18, ist widerrufen.
(2) Die laut Dekret des Landeshauptmanns vom 25. Mai 2012, Nr. 18, übermittelten Mitteilungen bleiben aufrecht.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.
Anlage
(Artikel 1 Absatz 3)