(1) Die periodische Überprüfung erfolgt durch:
(2) Wer ein Reifezeugnis der Gewerbeoberschule besitzt und wer im Landesverzeichnis der Sicherheitsfachkräfte eingetragen ist, darf nicht die periodische Überprüfung der Aufzüge und Lastenaufzüge für Baustellen mit vertikal geführter Kabine oder Ladebühne durchführen.