In vigore al

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In vigore al: 14/03/2013

h) Landesgesetz vom 8. März 2013, Nr. 31)
Änderung des Landesgesetzes vom 19. Februar 2001, Nr. 5, "Ordnung der Skischulen und des Skilehrerberufs" und anderer Landesgesetze

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 12. März 2013, Nr. 11.

Art. 6 (Finanzbestimmung und Inkrafttreten)

(1) Das gegenständliche Gesetz bringt keine neuen oder vermehrten Ausgaben für das Haushaltsjahr 2013 mit sich.

(2) Die Ausgabe zu Lasten der folgenden Haushaltsjahre wird mit jährlichem Finanzgesetz festgelegt.

(3) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region kundgemacht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.