In vigore al

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In vigore al: 14/03/2013

f) Landesgesetz vom 21. Juni 2011, Nr. 41)
Massnahmen zur Einschränkung der Lichtverschmutzung und andere Bestimmungen in den Bereichen Nutzung öffentlicher Gewässer, Verwaltungsverfahren und Raumordnung

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 12. Juli 2011, Nr. 28.

Art. 3 (Zusammenlegung von Konzessionen für Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie)  delibera sentenza

[(1) Zum Zwecke der Verbesserung des Umweltzustandes der betroffenen Wasserläufe können die Inhaber zweier oder mehrerer bestehender Konzessionen für Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie, die aufeinander folgende Anlagen betreffen, die Zusammenlegung der Konzessionen beantragen.] 3)

(2) Sofern die Zusammenlegung der Konzessionen nicht die Verlegung der Wasserfassungsstelle der höchstgelegenen Anlage sowie der Rückgabestelle der tiefstgelegenen Anlage und auch nicht die Ausdehnung des Nutzungszeitraumes bewirkt, wird die beantragte Zusammenlegung laut Absatz 1 vom zuständigen Landesrat bzw. von der Landesregierung autorisiert, vorausgesetzt, es handelt sich bei zumindest einer der zusammengelegten Konzessionen um eine Konzession für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie.

[(3) Die einzelnen Auflagenhefte und die Konzessionsdekrete der Konzessionen, die zusammengelegt werden, werden durch ein einziges Auflagenheft und ein einziges Konzessionsdekret ersetzt. Gemeinsames Ablaufdatum der zusammengelegten Konzessionen ist das Ablaufdatum der einverleibten Konzession mit der längsten Restlaufzeit.] 3)

massimeBeschluss vom 27. August 2012, Nr. 1220 - Große Wasserableitungen zur Erzeugung von Elektroenergie - Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen und Archivierung von Gesuchen
massimeCorte costituzionale - sentenza del 7 maggio 2012, n. 114 - Concessioni di derivazioni di acqua - scadenza - rinnovo automatico trentennale, ad eccezione delle concessioni a scopo idroelettrico - mancata previsione della procedura di VIA - pluralità di concessioni in capo ad un unico titolare - cessione da parte degli enti locali della proprietà degli impianti - isolamento termico degli edifici e utilizzo dell'energia solare - possibilità di derogare alle distanze tra edifici - illegittimità costituzionale
3)
Die Absätze 1 und 3 des Art. 3 des L.G. vom 21. Juni 2011, Nr. 4 wurden mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 7. Mai 2012, Nr. 114 für verfassungswidrig erklärt.