1. Der Stiftungsrat sorgt für die ordentliche und außerordentliche Verwaltung der Stiftung zur Erreichung des Stiftungszweckes.
2. Dem Stiftungsrat obliegt insbesondere Folgendes:
a) die Ernennung bzw. Abberufung des Direktors oder der Direktorin;
b) die Genehmigung des detaillierten Jahrestätigkeitsprogrammes sowie die Genehmigung des Tätigkeitsberichtes;
c) die Genehmigung des Haushalts-voranschlages, der entsprechenden Bilanz-änderungen und der Abschlussrechnung;
d) die Genehmigung der Beauftragung der Fachbeiräte laut Art. 13;
e) die Entscheidung über die Annahme von Schenkungen und Erbteilen;
f) der Beschluss über Streiteinlassungen und Schließen von Vergleichen;
g) die ausdrückliche Bestätigung aller vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin der Stiftung im Dringlichkeitswege getroffenen Entscheidungen;
h) die Genehmigung einer allfälligen Geschäftsordnung sowie deren Abänderung;
i) die Genehmigung eventueller, vom Fachbeirat oder von den Fachbeiräten laut Art. 13 begutachteter Konzepte und Projekte für die Verwirklichung des Stiftungszwecks;
j) die Ernennung des Rechnungsprüfers bzw. der Rechnungsprüferin sowie, unbeschadet der Bestimmung laut Art. 12 Absatz 5, das Festlegen der Höhe der monatlich für diese Funktion zustehenden Entschädigung;
k) der Beschluss, eigenes Personal einzustellen bzw. zu entlassen, unbeschadet der Bestimmung gemäß Art. 14 Absatz 2;
l) die Genehmigung der Dienstordnung.
3. Der Stiftungsrat kann seine Befugnisse für die ordentliche und außerordentliche Geschäftsführung teilweise an den Präsidenten bzw. an den Vize-Präsidenten bzw. an den Direktor übertragen, mit Ausnahme der Aufgaben gemäß Absatz 2, Buchstabe a) b) c), d), e), f), g), h), i) und j), welche ausdrücklich dem Stiftungsrat vorbehalten sind.
Bei Aufnahme bzw. Abberufung des Personals seitens des Präsidenten bzw. Vize-Präsidenten bzw. des Direktors, muss der Stiftungsrat diesen Beschluss bei der nachfolgenden Sitzung ratifizieren.
Die Aufnahme und die Abberufung des Direktors fällt jedenfalls in den Kompetenzbereich des Stiftungsrates.