(1) Das Jahresstundenkontingent für die Bildungstätigkeiten im Kindergarten umfasst mindestens 850 Stunden und höchstens 1700 Stunden, gliedert sich nach dem geltenden Kindergarten- und Schulkalender und berücksichtigt den Bedarf der Familien. Die Entscheidung wird, unter Beachtung der verfügbaren Ressourcen, auf der Ebene der Kindergartensprengel getroffen.