Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 3. Jänner 2006, Nr. 1.
(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, die Beteiligung des Landes an der Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft SEL AG, mit Sitz in Bozen, um einen Ausgabenhöchstbetrag von 450 Millionen Euro zu Lasten des Finanzjahres 2006 (HGE 27200) zu verfügen. Im Rahmen dieser Ausgabe ist auch der Ankauf von Kapitalanteilen im Eigentum anderer Gesellschafter sowie der Ankauf von Kapitalanteilen anderer Gesellschaften zulässig, die auf dem Gebiet der Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie tätig sind.
(2)4)
(3)5)
Abgedruckt in Fußnote zu Art. 3 Absatz 2 des L.G. vom 17. August 1984, Nr. 9.
Ersetzt den Art. 4 Absatz 2 des L.G. vom 28. Juli 2003, Nr. 12.