In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

a) Landesgesetz vom 17. Februar 2000, Nr. 71)
Neue Handelsordnung

Visualizza documento intero
1)
Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 29. Februar 2000, Nr. 9.

Art. 27/bis (Messe Bozen - Umwandlung)

(1) Die Autonome Körperschaft Bozner Messe wird ermächtigt, sich in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Aus dem von der Autonomen Körperschaft Bozner Messe abgefassten Umwandlungsprojekt müssen insbesondere das Vermögen derselben, die zusätzlichen Einlagen in Kapital, Sachen und Rechten, die für die Tätigkeit der Körperschaft zweckdienlich sind, sowie die Aufteilung des Grundkapitals hervorgehen; die Neubewertung der Einlagen der Gründungsgesellschafter wird je nach dem Zeitpunkt, zu dem sie getätigt wurden, vorgenommen. Das Umwandlungsprojekt, welches auch den Entwurf der neuen Satzung beinhaltet, muss von der Landesregierung genehmigt werden. Auf den Umwandlungsvertrag laut dieses Artikels werden die Vergünstigungen laut Artikel 10 Absätze 5 und 6 des Gesetzes vom 11. Jänner 2001, Nr. 7, angewandt.

(2) Die Angestellten der Autonomen Körperschaft Bozner Messe, die bereits beim Nationalen Fürsorgeinstitut für Angestellte der öffentlichen Verwaltung (NFAÖV) eingetragen sind, können innerhalb der Fristen laut Gesetz vom 8. August 1991, Nr. 274, entscheiden, ob sie die Eintragung in diese Kasse beibehalten möchten oder nicht.60)

60)
Art. 27/bis wurde eingefügt durch Art. 37 des L.G. vom 26. Juli 2002, Nr. 11.