Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 5. November 1996, Nr. 50.
(1) Die Landesabteilung Forstwirtschaft betreibt, auch einvernehmlich mit dem italienischen, deutschen und ladinischen Schulamt, Öffentlichkeitsarbeit; dabei werden gemeinsame Programme und Exkursionen durchgeführt, beteiligen sich Vertreter der Abteilung selbst am Unterricht, werden Informationskurse über Themenbereiche des Waldes und der Umwelt für Pflicht- und Oberschüler veranstaltet sowie Lehrpersonen geführt und Baumfeste abgehalten.