Kundgemacht im A.Bl. vom 23. August 1977, Nr. 41.
(1) Für die didaktische, organisatorische, verwaltungstechnische und finanzielle Umsetzung der Aufgaben wird dem Institut im Sinne des Landesverteilungsplans und im Rahmen des Stellenplans folgendes Personal zur Verfügung gestellt: