Kundgemacht im A.Bl. vom 23. August 1977, Nr. 41.
(1) Die Fachreferate für verschiedene Bereiche der Musik sind Dienststellen am Sitz des Instituts. Die Fachreferate:
(2) Jedes Fachreferat wird operativ von einem Koordinator bzw. einer Koordinatorin geleitet und untersteht der Gesamtleitung des Landesmusikschuldirektors bzw. der Landesmusikschuldirektorin.