hat das Ansuchen des Landeshauptmanns von Südtirol um Verleihung eines Wappens für die Autonome Provinz Bozen-Südtirol zur Kenntnis genommen,
hat in die dem Ansuchen selbst beigeschlossenen Unterlagen Einsicht genommen,
hat die Durchführungsverordnung zum kgl. Dekret Nr. 652 vom 7. Juni 1943 beachtet,
hat den Vorschlag des Präsidenten des Ministerrates eingeholt und
verfügt:
Der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ist ein Wappen mit folgender Beschreibung verliehen:
- Landeswappen:
"auf Silbergrund alter roter (Tiroler) Adler, goldbewehrt mit roter Zunge und goldenen Flügelspangen".
Der Präsident des Ministerrates ist mit der Durchführung dieses Dekretes beauftragt. Dieses Dekret wird dem Rechnungshof zur Registrierung zugeleitet und in den entsprechenden Registern eingetragen.
Gegeben in Rom am 21. März 1983.
PERTINI
FANFANI
Registriert beim Rechnungshof am 11. April 1983, Register 3, Präsidium, Bl. 178 - Unleserlich
Eingetragen in den Registern des heraldischen Amtes am 13. Mai 1983, Reg. Jahr 1983, Bl. Nr. 25 - Unleserlich
Eingetragen im heraldischen Register des zentralen Staatsarchivs am 5. Mai 1983 - Unleserlich
