Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 24. Juli 2001, Nr. 30.
Im Sinne des Art. 4 Absatz 1 des D.LH. vom 26. Oktober 2009, Nr. 48, ist dieses Dekret „mit Ausnahme der Artikel mit organisatorischen und buchhalterischen Inhalten aufgehoben“.
(1) Die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben b), c), d) und e) des Gesetzes genannten Auftraggeber können die Aufgaben des Gesamtkoordinators und des Projektsteuerers unter Beachtung ihrer Organisationsstruktur näher bezeichnen.