Kundgemacht im A.Bl. vom 18. Mai 1993, Nr. 22.
(1) Die Schule für Diplom-Zahnarztassistenten gliedert sich in zwei Kurstypen: den Kurstyp A und den Kurstyp B.
(2) Der Kurstyp A ist für Personen vorgesehen, die bereits in einer zahnärztlichen Praxis Assistenz-Aufgaben erfüllen.
(3) Der Kurstyp B ist für Personen vorgesehen, die noch keine einschlägigen Kenntnisse besitzen.