(1) Die Schule steht jedermann offen.
(2) Der Unterricht in den Grundschulen muß acht Jahre lang erteilt werden, ist obligatorisch und unentgeltlich.
(3) Die fähigen und verdienstvollen Schüler haben, auch wenn sie mittellos sind, das Recht, die höchsten Studiengrade zu erreichen.
(4) Die Republik verwirklicht dieses Recht durch Stipendien, Familienbeihilfen und andere Fürsorgemaßnahmen, die durch Wettbewerbe zugeteilt werden müssen.