Kundgemacht im Amtsblatt vom 1. Dezember 2009, Nr. 49.
(1) Punkt 2 des Berufsbildes Diplom - Bibliothekar/Diplom – Bibliothekarin in der siebten Funktionsebene nach Beilage 1 zum Bereichskollektivvertrag vom 8 März 2006 erhält folgende Fassung:
„2. ZugangsvoraussetzungenAbschluss eines mindestens dreijährigen fachspezifischen Hochschul- oder vergleichbaren Studiums
oderAbschluss eines mindestens dreijährigen Hochschul- oder vergleichbaren Studiums und zusätzlich eine wenigstens einjährige fachspezifische Ausbildung auf Hochschulebene mit wenigstens 60 Kreditpunkten oder gleichwertiger Ausbildung auf Hochschulebene.“