Kundgemacht im A.Bl. vom 23. Oktober 2007, Nr. 43.
(1) Artikel 22 Absatz 2 des LKV vom 16.05.2003 erhält folgenden Wortlaut: "2. Die Aufträge laut Absatz 1 sowie alle anderen von der Schulverwaltung erteilten Aufträge werden aufgrund der von der Landesregierung nach Anhören der Gewerkschaften festgelegten Beträge vergütet."