Der Buchhalter/die Buchhalterin führt seine/ihre Aufgaben nach den ihm/ihr erteilten allgemeinen Anweisungen aus und koordiniert gegebenenfalls die dem Bereich zugeteilten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen. Er/sie kann dazu berufen werden, jene Aufgaben zu verrichten, die laut Gesetz dem bevollmächtigten Beamten oder dem Verwalter/die Verwalterin zustehen.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
3. Zweisprachigkeit
Nachweis B