Der Katasterinspektor/die Katasterinspektorin erarbeitet und erlässt Akte und Maßnahmen betreffend seinen/ihren Zuständigkeitsbereich und gegebenenfalls nur in Bezug auf die Bereiche, die ihm/ihr vom/von der Vorgesetzten im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen übertragen wurden. Er/Sie handelt selbständig und eigenverantwortlich.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in den Fachbereichen Ingenieurwesen, Architektur, Agrar- oder Forstwirtschaft.
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A