Veröffentlicht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 8. April 2003, Nr. 14.
(1) In jedem Sanitätsbetrieb wird ein Komitee für Chancengleichheit zwischen Mann und Frau errichtet, welchem auch ein, von den Gewerkschaftsorganisationen des ärztlichen und tierärztlichen Personals ernanntes, Mitglied angehört.