Veröffentlicht im Beibl. Nr. 4 zum A.Bl. vom 29. August 2000, Nr. 36.
(1) Mit Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages finden die mit diesem unvereinbaren Bestimmungen sowie im Besonderen der letzte Satz des Absatzes 4 von Artikel 15 des LKV vom 16. April 1998 sowie der Absatz 3 des Artikels 1 des LKV vom 15. Juli 1999 nicht mehr Anwendung.