Veröffentlicht im A.Bl. vom 5. Jänner 1999, Nr. 1.
(1) In Erwartung des bereichsübergreifenden Vertrags und der darauffolgenden erforderlichen Überarbeitung der Berufsbilder, werden an der derzeitigen Regelung die Änderungen und Ergänzungen gemäß Anlage 1 dieses Vertrags vorgenommen.