Veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 9. Jänner 2008, Nr. 2.
(1) In jedem Sprengelsitz wird ein Faszikel für jeden Arzt für Allgemeinmedizin, der die Leistungen gemäß vorhergehender Artikel erbringt, geführt.
(2) Im Faszikel befinden sich die Verzeichnisse der betreuten Patienten mit den entsprechenden monatlichen Abänderungen und die Vordrucke für die Hausbetreuung in alphabetischer Reihenfolge.