Veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 9. Jänner 2008, Nr. 2.
(1) Die programmierte Betreuung artikuliert sich in drei Arten von Eingriffen:
(2) Die Erbringung der Betreuung im Rahmen der Institute gemäß Absatz 1 wird von den unter den Anhängen der Buchstaben D, E und F dieses Vertrags angeführten Protokollen geregelt.