Veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 9. Jänner 2008, Nr. 2.
(1) Der Arzt wickelt außer den im vorhergehenden Artikel angeführten Aufgaben andere Aufgaben ab, die mit einem variablen Entgelt vergütet werden.
(2) Die Aufgaben gemäß dieses Artikels sind: