(1) Es können in allen öffentlichen oder privaten Sektoren mit dem Lehrvertrag zur Höheren Berufsbildung und Forschung Personen zwischen 18 und 29 Jahren angestellt werden, und zwar
(2) Sind Personen im Besitz einer beruflichen Qualifikation, kann der Lehrvertrag zur Höheren Berufsbildung und Forschung ab dem siebzehnten Lebensjahr abgeschlossen werden.