Kundgemacht im Ord. Beibl. zum G.Bl. vom 20. September 1975, Nr. 252; die deutsche Übersetzung wurde im Ord. Beibl. zum A.Bl. vom 11. März 1980, Nr. 13, veröffentlicht.
(1) Das Dekret des Präsidenten der Republik vom 18. Februar 1958, Nr. 307, ist aufgehoben.
Dieses Dekret ist mit dem Staatssiegel zu versehen und in die amtliche Sammlung der Gesetze und Dekrete der Republik Italien aufzunehmen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.