Die Definition der Allgemeinmedizin ergibt sich aus den Grundsätzen, die von der Wonca Europe 2002 zum Ausdruck gebracht wurden.
Die Ärzte für Allgemeinmedizin sind spezifische Ärzte, die in den Grundsätzen dieser Wissenschaft ausgebildet sind.
Als Familienärzte sind sie gegenüber ihren Eingeschriebenen direkt für die Erbringung der integrierten und kontinuierlichen Behandlung verantwortlich, unabhängig vom Geschlecht, dem Alter und der Krankheit, welche die Patienten aufweisen. Weiters behandeln sie die Eingeschriebenen im Kontext ihrer Familie, ihrer Gemeinschaft und Kultur und unter Respektierung ihrer Autonomie; sie sind sich der beruflichen Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft, in der sie tätig sind, bewusst.
Bei der Ausarbeitung der Behandlungspläne mit den Patienten integrieren sie körperliche, psychische, soziale, kulturelle und existentielle Faktoren, indem sie sich ihrer Kenntnisse und des Vertrauens bedienen, welche sie im Laufe der wiederholten Kontakte gewonnen haben.
Die Allgemeinmediziner/Familienärzte üben ihren Beruf aus, indem sie die Gesundheit fördern, Krankheiten vorbeugen und Therapien, Behandlungen oder Palliativmaßnahmen anbieten.
In Bezug auf die Gesundheitsbedürfnisse der Eingeschriebenen bedienen sich die Ärzte für Allgemeinmedizin der Ressourcen der Gemeinschaft und leisten wo notwendig entsprechende Hilfe zum Zugang zu diesen Diensten.
Sie entwickeln und bewahren ihre beruflichen Fähigkeiten als Grundlage für eine wirksame und sichere Behandlung der Patienten.