(1) Das Land fördert die Einsetzung eines ständigen Fachbeirats. Der Fachbeirat besteht aus Expertinnen und Experten des Bereichs, die über das Fachwissen verfügen, das zur Entwicklung eines Kontroll- und Verwaltungssystems zur Reduzierung von Überschüssen und zur Verteilung überschüssiger Lebensmittel und Medikamente erforderlich ist.
(2) Der Fachbeirat ist zuständig für die:
(3) Die Zusammensetzung des Fachbeirats wird von der für Soziales zuständigen Landesrätin/dem für Soziales zuständigen Landesrat festgelegt. Den Mitgliedern steht weder eine Entschädigung noch eine Kostenvergütung zu.