(1) Die Deckung der aus diesem Artikel entstehenden Lasten in Höhe von 2.002.303,65 Euro für das Jahr 2016, 392.697,14 Euro für das Jahr 2017 und 78.762,52 Euro für das Jahr 2018 erfolgt:
(2) Die Landesabteilung Finanzen ist ermächtigt, mit eigenen Dekreten die notwendigen Haushaltsänderungen vorzunehmen.