(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 111/2016 hat das Landesgericht Bozen den Direktor des Arbeitsinspektorates der Autonomen Provinz Bozen zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten von Herrn Hansjörg Dietl von 2.767,00 Euro, zuzüglich Spesen in Höhe von 518,00 Euro sowie 15 Prozent allgemeine Kosten, Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte und MwSt., verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 2.767,00 Euro für Prozesskosten, 415,05 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 127,28 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent, 728,05 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent, zuzüglich der Spesen von 518,00 Euro, und beläuft sich somit auf insgesamt 4.555,38 Euro.
(3) Die Ausgabe von 4.555,38 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.