In vigore al

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In vigore al: 11/03/2021

a) Landesgesetz vom 8. Mai 2020, Nr. 41)
Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten

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1)
Kundgemacht in der Sondernummer 2 zum Amtsblatt vom 8. Mai 2020, Nr. 19.

Art. 4 (Inkrafttreten)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.