4) Der ärztliche Direktor des Territoriums ist für die Aufgaben verantwortlich, die der territorialen Direktion übertragenen werden. Er unterhält die Beziehungen zur Sanitätsdirektion des Betriebes, sowie zu den anderen Einrichtungen und Diensten des Betriebes, sowie mit Körperschaften und Institutionen des Territoriums, gemäß den auf Betriebsebene vereinbarten oder bereits eingeführten Verfahren.
Wenn beim Auswahlverfahren für die Besetzung der Stelle des ärztlichen Direktors des Territoriums, die Kandidaten mit den erforderlichen spezifischen Voraussetzungen nicht für geeignet erklärt werden, können auch Ärzte für Allgemeinmedizin mit mindestens zehnjähriger Berufserfahrung diese Stelle übernehmen, wenn sie zudem den Nachweis über eine spezifische Managementausbildung erbringen, und unter der Voraussetzung, dass sie beim Auswahlverfahren für geeignet erklärt werden.
In den Sanitätsbetrieben Meran, Brixen und Bruneck kann der ärztliche Direktor des Territoriums Bereiches auch unter den ärztlichen Direktoren einer operativen Einheit des entsprechenden Bereiches unter Berücksichtigung der berufsspezifischen Voraussetzungen und der Führungserfahrung ausgewählt werden. In diesem Falle behalten diese Führungsverantwortung für den eigenen Dienst.
Der ärztliche Direktor des Territoriums ist gemäß Betriebsordnung der Vertreter der territorialen Direktion.
Der ärztliche Direktor des Territoriums trägt zusammen mit dem Pflegedienstleiter und dem Verwaltungsleiter des Territoriums die Verantwortung für die Koordinierungsaufgaben im Hinblick auf die Programmierung und Verwaltung des Budgets des territorialen Betreiches.
5) Der ärztliche Direktor des Territoriums überprüft nach Anhörung des Pflegedienstleiters und des Verwaltungsleiters des Territoriums die Zielsetzungen, den Ressourcenverbrauch, die Tätigkeiten und ihre Ergebnisse. Auf der Grundlage des Gesamtbudgets des territorialen Bereiches, beteiligt er sich an Verhandlungen oder führt mit Vollmacht der Generaldirektion direkt die Verhandlungen für die Zuteilung der Ressourcen an die einzelnen Verantwortungsstellen, Departements und operativen Einheiten.
Der ärztliche Direktor des Territoriums überprüft in seinem Zuständigkeitsbereich die angemessene Ressourcennutzung in den einzelnen Diensten und stellt auch ihre korrekte Zuteilung fest.
6) Der ärztliche Direktor des Territoriums beteiligt sich an der strategischen Betriebsplanung. Er ist im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches für die Führung des ihm zugeteilten Personals verantwortlich, wobei er die Direktoren der Gesundheitsdienste des territorialen Bereiches unterstützt und überprüft.
7) Der ärztliche Direktor des Territoriums fördert die enge Vernetzung der territorialen Gesundheitsdienste mit den Sozialdiensten, dem Krankenhausbereich und anderen territorialen Einrichtungen.
Er unterhält und pflegt außerdem Kontakte auch zu den Lokalkörperschaften, zu den nicht institutionellen Sozialpartnern, wie z.B. zu den Freiwilligenorganisationen, den Familienverbänden, den schwächeren Bevölkerungsgruppen und den Betreuungseinrichtungen, wobei die Errichtung eines Betreuungsnetzes und eines möglichst bürgernahen Dienstes angestrebt wird.
Der ärztliche Direktor des Territoriums fördert alle Maßnahmen zur institutionellen Akkreditierung der territorialen Einrichtungen.
Besonders gegenüber dem Dienst für Basismedizin, dem Dienst für Abhängigkeitserkrankungen, dem psychiatrischen territorialen Dienst, dem psychologischen Dienst und dem Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit fördert und gewährleistet der ärztliche Direktor die bestmögliche Zusammenarbeit und Integration auf Sprengelebene, im Sinne einer departementalen Organisation.
8) Der Sanitätsdirektor übt gegenüber dem ärztlichen Direktor des Territoriums Ausrichtungs-, Koordinierungs- Unterstützungs- und Kontrollfunktionen aus, wobei er die Zusammenarbeit und Vernetzung des territorialen Bereiches mit dem Krankenhausbereich fördert.