(1) Das Ziel, im Sinne der Digitalen Agenda der Europäischen Union, einer lückenlosen und flächendeckenden Anbindung aller Landesteile, Gemeinden und Fraktionen an das Glasfasernetz zur hundertprozentigen Versorgung der Industrie-, Handwerks-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie der Privathaushalte mit einem Anschluss an das Breitbandnetz mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 Megabit pro Sekunde bis zum Jahr 2015 und 100 Megabit pro Sekunde bis zum Jahr 2020 soll durch die gemeinsame Umsetzung eines Planes zwischen Gemeinden und Landesverwaltung erreicht werden.