Kundgemacht im A.Bl. vom 18. Mai 1993, Nr. 22.
(1) Die didaktische Leitung der Schule ist einem Leitungsgremium anvertraut, das aus folgenden Mitgliedern zusammengesetzt ist:
(2) Das Leitungsgremium tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, um den Informationsaustausch zu ermöglichen. Es wird vom Schulleiter einberufen.
(3) An den Sitzungen des Leitungsgremiums nehmen mit beratender Stimme jeweils die Lehrkräfte teil, für welche die Tagesordnungspunkte von Belang sind.
(4) Das Leitungsgremium hat folgende Funktionen:
(5) Das Leitungsgremium beschließt mit Mehrheit der von den effektiven Mitgliedern abgegebenen Stimmen.