Kundgemacht im A.Bl. vom 5. Mai 1987, Nr. 20.
(1) Für die von den Gemeinden, Gemeindekonsortien und ihren Betrieben im Jahr 1985 bei der Darlehens- und Depositenkasse aufgenommenen Darlehen werden die Zuschüsse des Landes Südtirol in dem für das Jahr 1986 vorgesehenen Ausmaß gewährt.