Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 21. April 1987, Nr. 18.
(1) Der Landesausschuß wird ermächtigt, sich am Kapital des Konsortiums zur Führung des Bozner Großmarktes für Obst und Gemüse GmbH bis zu einem Höchstausmaß von 5 Millionen Lire, zu Lasten des Finanzjahres 1987, zu beteiligen.
(2) Die Beteiligung des Landes unterliegt der Auflage, daß dieses im Verhältnis zur gezeichneten Kapitalquote in den Organen der Gesellschaft vertreten sein muß. Die Vertreter des Landes werden vom Landesausschuß auf Vorschlag des Landesrates für Handel namhaft gemacht.
(3) Die vom Absatz 1 vorgesehene Ausgabe geht zu Lasten des Kapitels 12250 des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 1987.