(1) An das Lehrpersonal aller Schulstufen mit Spezialisierungstitel für Integrationsunterricht wird eine Erhöhung der Landeszulage im Ausmaß von 80,56 Euro gewährt.
(2) Der im Absatz 1 dieses Artikels vorgesehene monatliche Betrag von 80,56 Euro wird mit Wirkung ab 1. September 2000 auf 83,67 Euro, mit Wirkung ab 1. Juli 2001 auf 87,48 Euro und ab 1. Juli 2002 auf 89,84 Euro erhöht.6)