(1) In den Naturdenkmälern, Biotopen, Naturparken und Natura 2000-Gebieten sind alle Pflanzenarten, einschließlich der Pilze, vollkommen geschützt.
(2) Das Sammeln von Pflanzen für den Eigenbedarf laut Anlage C ist erlaubt, ausgenommen im Bereich von Naturdenkmälern und Biotopen.
(3) Eigentümer, Pächter und Fruchtnießer sowie die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen dürfen auf den Grundstücken, über die sie verfügen, ohne Einschränkungen Pilze und Pflanzen sammeln, mit Ausnahme der vollkommen geschützten Pflanzen laut Anlage B und ausgenommen im Bereich von Biotopen und Naturdenkmälern.
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